1) Förderung für Private
Förderstelle:
Abwicklungsstelle:
Wer wird gefördert:
Volljährige Privatpersonen (natürliche Personen) mit Hauptwohnsitz in Wien
Für die Anschaffung von „Spezialfahrrädern“ auch Vereine und gemeinnützige Unternehmen. Bei Unternehmen ist gegebenenfalls die Gemeinnützigkeit nachzuweisen.
Beim „Grätzlrad“ werden auch Vereine und Unternehmen gefördert. Vor der Förderung müssen sich Interessierte für das Betreiben eines Grätzlrads bewerben.
Es gilt eine Behaltepflicht von 2 Jahren.
Auf dem geförderten Transportfahrrad bzw. „Spezialfahrrad“ ist ein gut sichtbarer Aufkleber des Förderprogramms anzubringen und für die Dauer von zwei Jahren – ab Auszahlung des Förderbetrages – zu belassen. Dieser Aufkleber wird nach Förderzusage per Post zugeschickt.
Was wird gefördert:
Gefördert wird die Anschaffung von neuen Transportfahrrädern und E-Transportfahrrädern.
Gefördert wird nur ein neu erworbenes (Elektro-)Transportfahrrad pro Haushalt in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
„Spezialfahrräder“ sind (Elektro-) Fahrräder, die überwiegend dem Transport von gehbehinderten Personen dienen (Rollstuhl-Lastenrad, Rollstuhl-Rikscha). Im Sinne der Förderung der aktiven Mobilität werden Elektrofahrräder, die diesen Kriterien unterliegen, nur dann gefördert, wenn sie auch über tretbare Pedale verfügen. Weitere Details entnehmen Sie dem Spezifikationsblatt Spezialfahrräder
Gefördert wird nur ein neu erworbenes „Spezialfahrrad“ pro Haushalt, Verein bzw. gemeinnützigem Unternehmen in einem Zeitraum von drei Jahren bezogen auf das jeweilige Datum der Einreichung.
Grätzlräder: Die Förderung von (Elektro-)Transportfahrrädern als„Grätzlrad“ richtet sich ausschließlich an Vereine und Unternehmen mit Sitz in Wien. Vor der Förderung müssen sich Interessierte bewerben. Nach erfolgreicher Bewerbung erfolgt die Förderung eines (Elektro-)Transportfahrrads.
Wieviel wird gefördert:
Die Förderung beträgt bis zu 50% des Kaufpreises, maximal jedoch 800 Euro für Transportfahrräder und „Spezialräder“ ohne Elektroantrieb bzw. maximal 1.000 Euro für Elektro-Transportfahrräder und „Spezialräder“ mit Elektroantrieb.
„Grätzlräder“ können zu 100% bis maximal 4.000 Euro gefördert werden.
Wielange wird gefördert:
Die Förderung gilt rückwirkend. Transportfahrräder, die ab 1. März 2022 gekauft wurden, können (bis längstens 30.06.2023) zur Förderung eingereicht werden.
Die Transportfahrradförderung der Stadt Wien für Privatpersonen soll bis Ende 2026 laufen.