Prinzipiell gilt: wir versenden unsere Fahrräder international, in allen Ländern sind unterschiedliche Gesetze gültig. Es ist nicht in unserer Verantwortung, zu wissen, was die Kunden nachher mit Ihren Fahrrädern vorhaben.
Zu interner Info:
ÖAMTC: Der Versicherungspartner – die Generali Versicherung AG – hat in deren Vertragsbedingungen zur Fahrrad-Diebstahlversicherung, das akzeptierte Fahrradschloss genau definiert. Andere Fahrradschlösser, wie z.B. das LITELOK GO Flexi-U 52 sind natürlich auch bestens geeignet um das Fahrrad zu sichern, entsprechen jedoch nicht den Vertragsbedingungen der Versicherung. Sollte somit ein Diebstahl mit einem „nicht von der Versicherung akzeptierten Schloss“ eintreten, wird seitens der Generali Versicherung eine Ablehnung zur Schadensregulierung erfolgen.