bis 31.12.2023
Die Beschaffung des Lastenfahrrades darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen.
Wer wird gefördert:
Unternehmen,
Institutionen (Schulen, Universitäten, Wohnbauträger, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwaltungen, Vereine, etc.) jeweils mit Standort des Fördergegenstandes und Geschäftstätigkeit damit im Stadtgebiet von Graz und
Hausgemeinschaften
Wieviel wird gefördert: 50% der Anschaffungskosten bis max. 1.000 EUR, kann mit weiteren Förderungen kombiniert werden, jedoch darf keine Überförderung (mehr als 100% der anrechenbaren Anschaffungskosten) entstehen