Das Land Salzburg fördert die Anschaffungen von Lastenfahrrädern (ohne Elektromotor € 300,-, mit Elektromotor € 600,-) mit einem Rechnungsdatum zwischen dem 15.7.2022 und dem 31.12.2023. Der vollständige Förderantrag muss bis 15.01.2024 gestellt werden.
Förderstelle: Stadt Salzburg
Wer wird gefördert: Privatpersonen, Hausgemeinschaften mit Hauptwohnsitz in der Stadt Salzburg, Unternehmen mit Firmenstandort in der Stadt Salzburg, Vereine mit dem Sitz in der Stadt Salzburg
Was wird gefördert: Lastenräder, Radanhänger und Behindertenräder (Behindertenfahrräder und deren Umbauten)
Förderobjekte müssen im Fachhandel in der Stadt Salzburg erworben werden.
Lastenräder müssen codiert bzw. registriert sein (Codierung Carlavelorep, Elisabethstr. 17, jeden Do von 15-17 Uhr, www.carlavelorep.at oder Registrierung unter www.fase24.at)
Nähere Infos zur Förderung bei Michael Buchner, Mail: baudirektion@stadt-salzburg.at , Tel: +43 662 8072 - 2611
Wieviel wird gefördert:
a) für Fahrradanhänger 30 % des Neupreises, jedoch max. € 250,-
b) für Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 800,-
c) für elektrounterstützte Lastenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
d) für Behindertenfahrräder 30 % des Neupreises, jedoch max. € 1.000,-
e) für Radumbauten für Menschen mit Beeinträchtigungen 30 % des Umbaupreises, jedoch max. € 1.000,-
Wielange wird gefördert: bis das Budget von 40.000 € verbraucht ist