(E-)Transporträder und (E-)Falträder für Private 2024 | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Die Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) unterstützt die Anschaffung und den privaten Einsatz von Elektro-Transporträdern und Transporträdern sowie Elektro-Falträdern und Falträdern, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.
EUR 500 Zuschuss für Faltrad und EUR 900 für Lastenrad. Kombinierbar mit Mobiltiätsagentur für weitere EUR 1000 für das Lastenrad
Bitte beachten Sie die detaillierten Förderungsvoraussetzungen.
Antragstellungen können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 28.02.2025 (12 Uhr) eingebracht werden. Bitte beachten Sie, dass die Rechnung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 9 Monate sein darf.
Gefördert wird die Anschaffung von
(Elektro-)Transporträdern (das Zuladegewicht exkl. Fahrer:in muss mindestens 60 kg, die Leistung max. 600 W und die Höchstgeschwindigkeit max. 25 km/h betragen)
und (Elektro-)Falträdern (das Faltmaß darf 110*80*40 cm nicht überschreiten).
Bitte beachten Sie, dass eine Förderung von Fahrrädern mit Elektroantrieb nur bei der ausschließlichen Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern möglich ist.
MOBILITÄTSFÖRDERUNG ALT ist bereits ausgelaufen!
Ab März 2023 wurde die Anschaffung von unserem SUB mit einem Mobilitätsbonus von 1.000 Euro unterstützt, davon 850 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro durch den Sportfachhandel. Neben dem Mobilitätsbonus umfasste das Förderangebot des Sportfachhandels auch ein großes Fahrradservice.
Für die Anschaffung eines Faltrades mit oder ohne E-Antrieb gab es erstmalig 600 Euro, davon 450 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro inkl. einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel.
Fördervoraussetzung für Privatpersonen war der Besitz einer Jahresnetzkarte für öffentliche Verkehrsmittel.
Die Anschaffung von mindestens fünf E-Fahrrädern wurde für Betriebe, Gemeinden und Vereine mit einem Mobilitätsbonus von insgesamt 400 Euro pro Rad unterstützt, davon 250 Euro durch das Klimaschutzministerium und 150 Euro inkl. einem großen Fahrradservice durch den Sportfachhandel.
Bei der Einreichung zur Förderung werden Rechnungen bis neun Monate rückwirkend anerkannt.
Fördereinreichungen waren ab März 2023 unter umweltfoerderung.at möglich
Informationen: https://infothek.bmk.gv.at/ (Stand: 28. Februar 2023)