Bruck an der Leitha
Förderstelle: Stadtgemeinde Bruck/Leitha
Wer wird gefördert:
Volljährige, natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf
Unternehmen mit Firmensitz in Bruck an der Leitha/Wilfleinsdorf
Was wird gefördert: Der Ankauf von neuen Lastenfahrrädern und Elektrolastenfahrrädern, für den privaten Gebrauch bzw. die gewerbliche Nutzung. Der Förderwerber muss das Fahrrad mindestens für die Dauer von 12 Monaten im Eigentum halten.
Wieviel wird gefördert:
€ 400,-- für Lastenfahrräder
€ 500,-- für Elektro–Lastenfahrräder
Begrenzung mit maximal 50% der Investitionskosten
Pro Förderwerber können maximal zwei Fahrräder gefördert werden
Wielange wird gefördert: offen
Wolkersdorf im Weinviertel
Förderstelle: Stadtgemeinde Wolkersdorf im Weinviertel
Wer wird gefördert: Die Förderung wird nach Maßgabe der finanziellen Mittel Bürgerinnen und Bürgern (Einzelpersonen) gewährt, die im Gemeindegebiet von Wolkersdorf einen Wohnsitz begründet haben und einen vollständigen Förderantrag mit allen geforderten Beilagen im Stadtamt Wolkersdorf abgeben.
Was wird gefördert:
Transporträder und Radanhänger
Wieviel wird gefördert:
Radanhänger neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
Lastenrad neu 25% des Anschaffungspreises maximal jedoch € 150,00
Wielange wird gefördert: bis 30.06.2024